Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir setzen uns dafür ein, unsere Website www.holzleiten.at gemäß dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu gestalten und orientieren uns dabei an den WCAG-2.1-AA-Standards. Gemäß §7 BaFG sind Teile dieser Website nicht vollständig barrierefrei.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Die Website verwendet semantische HTML5-Strukturelemente (Header, Navigation, Hauptinhalt, Footer, Überschriften, Listen, Figure)
  • Die auf der Website verwendeten Bilder sind größtenteils mit Alternativtexten versehen.
  • Die Website verwendet korrekt definierte Dokumentsprache.
  • Die Website verwendet ARIA-Attributen zur Unterstützung assistiver Technologien.

Erkannte Barrieren und nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei und entsprechen nicht allen Anforderungen gemäß §4 BaFG und Anlage I:

  • Teilweise niedriger Farbkontrast bei Texten und Bedienelementen, der die Lesbarkeit beeinträchtigt.
  • Redundante, identische oder nicht aussagekräftige Alternativtexte für Bilder.
  • Unklare oder wiederholte Linktexte sowie mehrfach vorhandene Links zum selben Ziel.
  • Sehr kleine Schriftgrößen, die das Lesen erschweren.
  • Redundante und wenig hilfreiche Titelattribute.
  • Einzelne Formularelemente ohne Label sowie Lücken in der Überschriftenstruktur.
  • Mindestens ein eingebettetes Video/Audio-Element, dessen Barrierefreiheit noch zu prüfen ist.
  • Drittanbieter-Plugins entsprechen nicht in allen Punkten den Barrierefreiheitsanforderungen.

Begründung für nicht barrierefreie Inhalte und unverhältnismäßige Belastung (§18 BaFG)

Einige Inhalte und Funktionen können aktuell aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen nicht vollständig barrierefrei angeboten werden, ohne eine grundlegende Veränderung der Website oder eine unverhältnismäßige Belastung herbeizuführen. Dies betrifft insbesondere:

  • Online Buchungstool
  • Onlineshop
  • Gutscheinshop
  • Eingebettete Medien von Youtube

Die vollständige Anpassung liegt entweder nicht in unserem Einflussbereich oder würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten. Wir sind in engem Kontakt mit den Anbietern, um Verbesserungen zu erreichen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer von Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form einer Stichprobenanalyse nach WCAG 2.1 AA durch Ing. Christian Fohrmann, gerichtlich beeideter Sachverständiger.

Unsere Website wird laufend verbessert. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Sollten Sie auf unserer Website auf Barrieren stoßen, welche Sie bei der Benutzung behindern bzw. einschränken, bitten wir Sie, uns dies an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: hotel@holzleiten.at. In diesem Fall beschreiben Sie bitte kurz das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie mit der Antwort auf Ihr Feedback nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß Behindertengleichstellungsgesetz wenden: Sozialministeriumservice, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, E-Mail: service@sozialministeriumservice.at.

Laufende Verbesserung und Aktualität

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit unserer Website zu verbessern. Die identifizierten Barrieren werden nach Möglichkeit schrittweise behoben. Die Barrierefreiheitserklärung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Barrierefreiheitsanforderungen oder technischen Spezifikationen umgehend aktualisiert.

Veröffentlichung und Auffindbarkeit

Diese Erklärung ist über einen eigenen, gut sichtbaren Menüpunkt („Barrierefreiheitserklärung“) auf der Website jederzeit auffindbar und steht in barrierefreier Form zur Verfügung.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 06.05.2025 erstellt und entspricht den Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023.